Wegen der vom Deutschen Wetterdienst vorhergesagten, weiter anhaltenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Brandgefahr erlässt die Landeshauptstadt Dresden eine Allgemeinverfügung Feuerwerksverbot und Nutzungsverbot Grill- und Lagerfeuerstellen. Diese gilt von Dienstag, 2. August 2022, bis einschließlich 30. September 2022. [Lesen Sie unten weiter auf www.dresden.de]
News veröffentlicht am 01.08.2022